Die LICHTZENTRALE Community - Azubi-Blog zum Thema Kaufmann/-frau im E-Commerce

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

in dieser Ausgabe geht es um das neue Projekt in der E-Business Abteilung, die sogenannte "Community" der LICHTZENTRALE, und um einen erneuten Block Berufsschule. 

Das neue Projekt, welches ich im letzten Block schon kurz angesprochen habe, ist die sogenannte Community. Die Community ist eine Art Facebook, jedoch nur für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Sie soll als Austausch- und Informationsplattform zwischen den drei Parteien dienen. Es werden regelmäßig Meldungen und News eingestellt (zu Produkten, Veranstaltungen, Neuerungen oder anderen wichtigen Dingen). Der Vorteil der Community ist, dass alle gleichzeitig informiert werden, und man die Informationen nicht mehrmals mitteilen muss, da alle Zugriff darauf haben. Innerhalb der Community kann man selbst verschiedene Gruppen anlegen, auf welche nur eingeladene User Zugriff haben. 
Bisher sind schon einige interessante Posts in der Community entstanden, und ich hoffe darauf, dass noch viele mehr darauf folgen werden.

Im neuen Block der Berufsschule haben wir diesmal einige Schulaufgaben geschrieben und herausbekommen. Insgesamt bin ich zufrieden, und habe einige gute Noten erhalten, jedoch leider auch eine 4, mit einem Punkt auf die bessere Note. Außerdem haben wir im Fach "BGP" (betriebliche Geschäftsprozesse) das Thema "Verkaufsgespräche richtig führen" besprochen, und viel darüber geredet. Das ist ein relativ interessantes und umfangreiches Thema. Beispielsweise ging es darum, welche Gestiken und Mimiken welche Gefühle deuten. Dies war relativ interessant, jedoch bin ich mir unsicher, ob dies im E-Commerce wirklich nutzen bringt, da der meiste Kundenkontakt ja doch per Telefon oder E-Mail erfolgt.
In "VPM" (Vertrags und Projektmanagement) haben wir in diesem Block das Rückgaberecht besprochen. Dies ist ein sehr wichtiges Thema im E-Commerce, da die Retourenquote relativ hoch ist, und man über seine Rechte bescheid wissen muss. Wusstet ihr schon, dass im stationären Handel das Rückgaberecht einzig und allein auf Kulanz basiert? Solange die Ware keine Mängel aufweist, ist es eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die Ware zurückzunehmen.
Außerdem haben wir auch noch den Annahmeverzug besprochen, aber zu dem Thema gibt es leider ein Problem. Es gibt noch keine festgelegten Rechte für den E-Commerce dazu. Das heißt, dass uns die Rechte für den stationären Handel beigebracht werden. Beim stationären Handel ist das Thema relativ umfangreich, und man muss jeweils prüfen, ob die Fälligkeit, ein tatsächliches Angebot und ob die Nichtannahme der Ware gegeben ist. Wenn all dies gegeben ist, steht der Käufer im Annahmeverzug. Im Onlinehandel ist der Käufer jedoch grundsätzlich nie im Annahmeverzug, sofern dieser das Paket nicht explizit ablehnt, und dieses auch nach erfolglosen Zustellversuchen nicht beim Paketshop abholt.

Ich hoffe, euch hat dieser Beitrag gefallen. Schreibt doch gerne einen Kommentar, oder teilt diesen Beitrag!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Stark

Kommentare